Glossar des geistigen Eigentums
Einfache Erklärungen häufiger Begriffe in Marken-, Patent- und Designverfahren.
30 Begriffe
B
- Anmelder
-
Die natürliche oder juristische Person, die die Eintragungs- oder Patentanmeldung im eigenen Namen vornimmt. Die Eintragungsurkunde wird auf den Namen des Anmelders ausgestellt.
Markeneintragungsleistungen - Erfinderische Tätigkeit
-
Beschreibt, dass sich eine Erfindung für einen Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt. Sie ist eine der Voraussetzungen für die Erteilung eines Patents.
Patentanmeldung und Beratung - Bulletin
-
Das amtliche Organ, in dem TÜRKPATENT Anmeldungen veröffentlicht. Nach der Veröffentlichung von Markenanmeldungen beginnt die Frist, in der Dritte Widerspruch einlegen können.
Markeneintragungsleistungen
C
- Geografische Angabe
-
Ein Zeichen für ein Erzeugnis, dessen Qualität, Ruf oder andere Eigenschaften auf einer bestimmten geografischen Herkunft beruhen. Es wird in Ursprungsbezeichnung und geografische Herkunftsangabe unterteilt.
Geografische Angabe und traditionelle Produktbezeichnung
D
- Übertragung
-
Der Übergang eines Rechts an einer Marke, einem Patent oder einem Design auf eine andere Person. Damit die Übertragung wirksam ist, muss sie schriftlich erfolgen und im Register eingetragen werden.
Übertragung, Lizenz und Verlängerung
E
- Industrielles Design
-
Das äußere Erscheinungsbild eines Erzeugnisses oder eines Teils davon, das sich aus Merkmalen wie Linien, Farbe, Form, Struktur und Material ergibt. Es wird eingetragen, wenn es neu ist und Eigenart besitzt.
Eintragung eines industriellen Designs - Topographie eines integrierten Schaltkreises
-
Bezeichnet die dreidimensionale Anordnung der Schaltungselemente in Halbleiterprodukten. Sie wird, sofern sie eigenständig ist, durch Eintragung geschützt.
Eintragung der Topographie eines integrierten Schaltkreises
F
- Gebrauchsmuster
-
Eine schlankere Schutzart für neue und gewerblich anwendbare Erfindungen. Das Erfordernis der erfinderischen Tätigkeit wie beim Patent wird nicht verlangt.
Gebrauchsmustereintragung
G
- Traditionelle Produktbezeichnung
-
Der Name eines Produkts, das auch ohne regionale Bindung seit langem traditionell hergestellt oder verwendet wird. Es wird durch Eintragung geschützt.
Geografische Angabe und traditionelle Produktbezeichnung
İ
- Widerspruch
-
Der Einspruch, den eine Person, die sich für rechtsinhaberschaftsberechtigt hält, innerhalb einer bestimmten Frist gegen eine veröffentlichte Marken- oder Designanmeldung erhebt.
Widerspruch und Überprüfung
K
- Schutzdauer
-
Die Schutzdauer ist der Zeitraum, in dem das eingetragene Recht geschützt ist. Sie beträgt für Marken 10 Jahre, für Patente 20 Jahre, für Gebrauchsmuster 10 Jahre und für Designs 5 Jahre.
Markeneintragungsleistungen
L
- Lizenz
-
Die Erlaubnis des Rechtsinhabers an eine andere Person, ein Recht wie eine Marke oder ein Patent unter bestimmten Bedingungen zu nutzen. Das Eigentum am Recht ändert sich nicht.
Übertragung, Lizenz und Verlängerung - Locarno-Klassifikation
-
Das internationale System, in dem industrielle Designs nach Erzeugnisart klassifiziert werden. In Designanmeldungen wird das Erzeugnis anhand dieser Klassen angegeben.
Eintragung eines industriellen Designs
M
- Madrider Protokoll
-
Das internationale Eintragungssystem, das den Schutz einer Marke in mehreren Ländern mit einer einzigen Anmeldung ermöglicht. Die Anmeldungen werden über die WIPO abgewickelt.
Internationale Marken- und Designeintragung - Marke
-
Jedes Zeichen, das dazu dient, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer zu unterscheiden; es kann ein Wort, eine Form, ein Buchstabe, eine Zahl, eine Farbe oder ein Klang sein.
Markeneintragungsleistungen - Markenverletzung
-
Die Benutzung einer eingetragenen Marke in identischer oder ähnlicher Form im Geschäftsverkehr ohne Zustimmung des Rechtsinhabers.
Widerspruch und Überprüfung
N
- Nice-Klassifikation
-
Das internationale System, in dem Waren und Dienstleistungen in 45 Klassen gruppiert sind (1-34 Waren, 35-45 Dienstleistungen). Die Markenanmeldung erfolgt nach diesen Klassen.
Markenrecherche und -abfrage
Ö
- Vorabrecherche
-
Dabei wird vor der Anmeldung abgefragt, ob identische oder ähnliche Zeichen bereits eingetragen wurden. Das verringert das Zurückweisungs- und Widerspruchsrisiko.
Markenrecherche und -abfrage - Prioritätsrecht
-
Das Recht, dass der Tag der ersten Anmeldung in einem Land auch für Auslandsanmeldungen gilt, die innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen. Bei Marken und Designs beträgt sie 6 Monate, bei Patenten 12 Monate.
Internationale Marken- und Designeintragung
P
- Patent
-
Die Schutzurkunde für neue, auf erfinderischer Tätigkeit beruhende und gewerblich anwendbare technische Erfindungen, die dem Rechtsinhaber für 20 Jahre ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt.
Patentanmeldung und Beratung
R
- Zurückweisungsgrund
-
Die rechtliche Grundlage, die TÜRKPATENT bei teilweiser oder vollständiger Zurückweisung einer Anmeldung angibt. Auf Grundlage dieser Begründung kann eine Überprüfung beantragt werden.
Widerspruch und Überprüfung - Amtliche Gebühr
-
Dies sind die gesetzlichen Gebühren, die an TÜRKPATENT für Vorgänge wie Anmeldung, Veröffentlichung, Eintragung und Verlängerung zu zahlen sind. Sie richten sich nach dem jährlich aktualisierten Tarif.
Überwachung und Management des Eintragungsverfahrens
S
- Gesetz über gewerbliches Eigentum
-
ist das Gesetz Nr. 6769. Es regelt die Vorschriften zum Erwerb und Schutz von Rechten an Marken, Patenten, Gebrauchsmustern, Designs und geografischen Angaben.
Beratung zum geistigen Eigentum - Register
-
Das amtliche Register, in dem eingetragene Rechte sowie spätere Änderungen wie Übertragung, Lizenz und Verlängerung verzeichnet werden.
Übertragung, Lizenz und Verlängerung
T
- Beschreibung
-
Das Dokument, das bei einer Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung das technische Gebiet, den Stand der Technik und die Lösung der Erfindung ausführlich beschreibt.
Patentanmeldung und Beratung - Eintragungsurkunde
-
Die von TÜRKPATENT nach erfolgreichem Abschluss des Anmeldeverfahrens ausgestellte amtliche Urkunde, die den Inhaber und den Umfang des Rechts ausweist.
Überwachung und Management des Eintragungsverfahrens - Nicht eingetragene Marke
-
Eine nicht amtlich eingetragene, nur durch Benutzung bekannte Marke. Ihr rechtlicher Schutz ist schwächer als der einer eingetragenen Marke.
Markeneintragungsleistungen - Handelsfirma
-
Der im Handelsregister eingetragene Name eines Unternehmens. Die Eintragung einer Firma bedeutet nicht die Eintragung als Marke; beide werden getrennt geschützt.
Markenrecherche und -abfrage
Y
- Überprüfung
-
Der Rechtsweg gegen Entscheidungen von TÜRKPATENT zum Ausschuss für Überprüfung und Bewertung. Er ist innerhalb von 2 Monaten ab Zustellung der Entscheidung zu beschreiten.
Widerspruch und Überprüfung - Verlängerung
-
Die Verlängerung einer Marke, deren Schutzdauer abläuft, um weitere 10 Jahre durch Antrag vor Fristende. Ohne Verlängerung endet der Schutz.
Übertragung, Lizenz und Verlängerung
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Diese Erläuterungen dienen der allgemeinen Information; für genaue Fristen und Voraussetzungen beachten Sie bitte die aktuellen Rechtsvorschriften und die Bekanntmachungen von TÜRKPATENT.
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