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Unsere Leistungen

Gebrauchsmustereintragung

Wir bereiten die Gebrauchsmusteranmeldung vor, die schnelleren und wirtschaftlicheren Schutz bietet, und betreuen Ihr Verfahren für einen zehnjährigen Schutz.

Gebrauchsmustereintragung
  • Schutzdauer10 Jahre
  • VerfahrenSchneller als ein Patent
  • Anmeldegebührab 3.430 ₺

Erstellt von: Teescil – Team für Beratung zum geistigen EigentumLetzte Aktualisierung:

Das Gebrauchsmuster ist ein gewerbliches Schutzrecht, das dazu dient, neue und gewerblich anwendbare Erfindungen zu schützen, ohne eine so weitgehende erfinderische Tätigkeit wie beim Patent zu verlangen. Es ermöglicht insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen, Verbesserungen an Produkten oder Verfahren schnell und kostengünstig unter Schutz zu stellen.

Für wen eignet sich ein Gebrauchsmuster?

  • Lösungen, die ein bestehendes Produkt oder Verfahren verbessern, aber keine erfinderische Tätigkeit auf Patentniveau aufweisen,
  • Produkte, die in kurzer Zeit auf den Markt kommen und schnell geschützt werden müssen,
  • Gründer, die einen im Vergleich zu den Patentkosten günstigeren Schutz wünschen.

Unterschied zum Patent

Die Schutzdauer beim Gebrauchsmuster beträgt 10 Jahre, beim Patent 20 Jahre. Bei einer Gebrauchsmusteranmeldung dauert die Prüfung in der Regel kürzer. Welches Recht für Ihre Erfindung besser geeignet ist, bestimmen wir gemeinsam mit einer Vorabbewertung. Für die amtlichen Gebühren und Anmeldeinformationen des Amts aus unserer Wissensdatenbank Sie erreichen uns.

Leistungsumfang

Wahl des richtigen Rechts

Wir entscheiden gemeinsam, ob für Ihre Erfindung ein Patent oder ein Gebrauchsmuster besser geeignet ist.

Vorbereitung der Anträge

Die Ansprüche, die den Schutzumfang bestimmen, formulieren wir mit juristischer Sorgfalt.

Verfolgung und Antwort

Wir beantworten Stellungnahmen des Amts fristgerecht und berichten über das Ergebnis.

Wie läuft das Verfahren ab?

  1. 1

    Vorabbewertung

    Die Erfindung wird anhand der Voraussetzungen für ein Gebrauchsmuster bewertet.

  2. 2

    Anmeldeakte

    Beschreibung, Ansprüche und Zeichnungen werden erstellt.

  3. 3

    Anmeldung und Prüfung

    Die Anmeldung wird eingereicht, die Prüfung durch das Amt wird verfolgt.

  4. 4

    Eintragung

    Die Urkundengebühr wird gezahlt und die Gebrauchsmusterurkunde ausgestellt.

Erforderliche Angaben und Unterlagen für die Anmeldung

  • Technische Informationen und Zeichnungen zur Beschreibung der Erfindung
  • Angaben zum Anmelder
  • Vollmacht

Häufig gestellte Fragen

Beim Gebrauchsmuster wird die erfinderische Tätigkeit nicht so streng verlangt wie beim Patent, die Schutzdauer beträgt 10 Jahre, und das Verfahren ist in der Regel schneller und wirtschaftlicher. Ein Patent bietet dagegen 20 Jahre Schutz und unterliegt einer umfassenderen Prüfung.
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Überlassen Sie Ihre Anmeldung unseren Experten; wir führen das gesamte Verfahren von der Recherche bis zur Eintragung für Sie durch.