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Unsere Leistungen

Eintragung nicht traditioneller Marken

Wir betreuen die Eintragungsanmeldung nicht traditioneller Markenarten wie Klang, Farbe, dreidimensionale Form, Bewegung und Hologramm.

Eintragung nicht traditioneller Marken
  • MarkenartenKlang, Farbe, Form, Bewegung
  • Schutzdauer10 Jahre
  • RechtsgrundlageSMK Nr. 6769

Erstellt von: Teescil – Team für Beratung zum geistigen EigentumLetzte Aktualisierung:

Eine Marke besteht nicht nur aus Name und Logo. Auch die Verpackungsform eines Produkts, ein Werbejingle, eine Unternehmensfarbe oder eine Bewegungsfolge kann als Marke eingetragen werden, wenn sie unterscheidungskräftig ist und im Register klar und eindeutig dargestellt werden kann. Diese Arten werden als nicht traditionelle Marken bezeichnet.

Welche Arten können eingetragen werden?

  • Klangmarke: Ein Jingle oder ein unterscheidungskräftiger Klang; dargestellt durch Notenschrift oder Tonaufnahme.
  • Farbmarke: Einzelne Farbe oder Farbkombination; die Anmeldung erfolgt mit Farbcode und Beschreibung.
  • Dreidimensionale Marke (Formmarke): Form des Produkts oder der Verpackung; wird durch Abbildungen aus verschiedenen Blickwinkeln dargestellt.
  • Bewegungs-, Hologramm- und Multimediamarken: Bewegte Bilder oder audiovisuelle Kombinationen.

Wichtige Punkte bei der Anmeldung

Bei nicht traditionellen Marken ist die entscheidende Frage, dass die Marke Unterscheidungskraft besitzt. Formen, die sich allein aus der Funktion des Produkts ergeben, oder beschreibende Farben können nicht eingetragen werden. In der Anmeldung werden die Darstellung der Marke, ihre Beschreibung und das zugehörige Waren-/Dienstleistungsverzeichnis gemeinsam bewertet; daher müssen Darstellungsform und Erläuterungstext professionell aufbereitet werden.

Als Teescil bestimmen wir, unter welcher Markenart Ihre Anmeldung den stärksten Schutz bietet, bereiten Darstellung und Beschreibung vor und beantworten Beanstandungen während der Prüfung durch das Amt. Zu den Markenarten verweisen wir auf die amtlichen Informationen des Amtes aus unserer Wissensdatenbank Sie erreichen uns.

Leistungsumfang

Artauswahl

Wir bestimmen die Markenart, die Ihrem Wert den stärksten Schutz bietet.

Vorbereitung der Darstellung

Noten, Tonaufnahmen, Farbcodes und Bilder werden in der vom Amt verlangten Form aufbereitet.

Verteidigung der Unterscheidungskraft

Auf Beanstandungen des Amts wegen mangelnder Unterscheidungskraft bereiten wir begründete Antworten vor.

Wie läuft das Verfahren ab?

  1. 1

    Bewertung

    Die Schutzfähigkeit des Werts als Marke wird analysiert.

  2. 2

    Vorbereitung der Darstellung

    Darstellung und Beschreibung werden artspezifisch vorbereitet.

  3. 3

    Anmeldung und Überwachung

    Die Anmeldung wird eingereicht, die Stellungnahmen des Amts werden verfolgt und beantwortet.

Erforderliche Angaben und Unterlagen für die Anmeldung

  • Markendarstellung (Tonaufnahme / Noten / Farbcode / Bilder)
  • Markendefinition
  • Waren- und Dienstleistungsverzeichnis
  • Vollmacht

Häufig gestellte Fragen

Sofern sie unterscheidungskräftig sind und im Register klar und eindeutig dargestellt werden können, können auch nicht traditionelle Zeichen wie Klänge, Farben und Formen als Marke eingetragen werden. Jede Anmeldung wird vom Amt gesondert geprüft.
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Überlassen Sie Ihre Anmeldung unseren Experten; wir führen das gesamte Verfahren von der Recherche bis zur Eintragung für Sie durch.